Bedenken einiger Kommunen zur Regelung zu Bescheinigungen als Nachweis für Sanierungsaufwendungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Bedenken einiger Kommunen, die im Gesetzentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 anvisierte Ergänzung des § 7 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), welche vorsieht, dass nur eine "nicht offensichtlich rechtswidrige" Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde als Nachweis für Sanierungsaufwendungen dienen kann, greife in die kommunale Planungshoheit ein, da mit dieser Ergänzung der Finanzverwaltung rechtssystematisch abzulehnende Prüfungsbefugnisse zu Vorhaben in Sanierungsgebieten sowie zu den Sanierungssatzungen eingeräumt würden, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?