Bedenken des EU-Parlaments bezüglich des EU-Treuhandfonds für Afrika
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind für die Bundesregierung die Befürchtungen des EU-Parlaments (EU-Dokument P8_TA-PROV(2016)0337) bezüglich des EU-Treuhandfonds für Afrika berechtigt (insbesondere die Befürchtungen, dass die Finanzierung des EU-Treuhandfonds zulasten anderer Entwicklungsziele gehe – Punkt 10 –, die Entwicklungsgelder der EU missbräuchlich verwendet werden – Punkt 18 – sowie Menschenrechte möglicherweise verletzt werden, wenn zur Eindämmung der Migrationsströme die Zusammenarbeit mit Ländern gehört, in denen systematische bzw. schwere Grundrechtsverstöße begangen werden – Punkt 33), und was wird die Bundesregierung konkret unternehmen, damit diese Befürchtungen nicht eintreten?