Bedarfsplanrelevanz von einzelnen Ausbaumaßnahmen der B 469
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen sind zwar die Bundesstraßenausbauprojekte B 469 A 3–A 45 (Erweiterung auf vier Fahrstreifen, Projektnummer B469-G010-BY-HE) mit prognostizierten Gesamtprojektkosten von 11,6 Mio. Euro sowie B 469 A 3–Kreisstraße AB 16 (Erweiterung auf sechs Fahrstreifen, Projektnummer B469-G020-BY) mit prognostizierten Gesamtprojektkosten von 15,9 Mio. Euro als Vordringlicher Bedarf in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden, während der aus den gleichen Gründen (Erhöhung Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit) geplante, an das zuletzt genannte Projekt unmittelbar anschließende Ausbau derselben Bundesstraße 469 zwischen den Anschlussstellen Stockstadt und Großostheim mit geschätzten Kosten von 102,8 Mio. Euro außerhalb des Bundesverkehrswegeplans finanziert werden soll, mit der Folge, dass hierfür eine Nutzen-Kosten-Berechnung nicht stattfindet?