Bedarfsgerechte Regelsätze für Kinder und Erwachsene jetzt ermöglichen
Änderung der Regelsatzverordnung: Unverzügliche Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII auf 420 Euro, Neuordnung der Pauschalierung einmaliger Leistungen und Ermöglichung einmaliger zusätzlicher Leistungen, Einberufung einer unabhängigen Kommission zur Ermittlung künftiger Berechnungsgrundlagen für Regelsätze