Bedarfsgemeinschaften von Eltern mit zwischen den Haushalten wechselnden Kindern nach SGB II und Bewilligung daraus resultierender Kosten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Eltern mit zwischen den Haushalten wechselnden Kindern nach dem SGB II gibt es, und wie vielen dieser Bedarfsgemeinschaften wurden insgesamt zusätzliche, auf Grund des Umgangs entstehende Kosten nach § 21 Absatz 6 SGB II bewilligt? <br /> <br /> Wie vielen Bedarfsgemeinschaften mit Eltern mit zwischen den Haushalten wechselnden Kindern wurden zusätzliche, auf Grund des Umgangs entstehende Fahrtkosten nach § 21 Absatz 6 SGB II bewilligt, und welche anderen zusätzlichen, auf Grund des Umgangs entstandenen Kosten wurden nach § 21 Absatz 6 SGB II bewilligt? <br /> <br /> Gibt es eine Möglichkeit für Bedarfsgemeinschaften mit Eltern mit zwischen den Haushalten wechselnden Kindern sich Wohnungsausstattungen, die keine Erstausstattung sind, ganz oder teilweise und nicht nur als Darlehen erstatten zu lassen, und wenn ja, wie häufig wurden diese Leistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Eltern mit zwischen den Haushalten wechselnden Kindern bewilligt?