Bedarf eines sozialmedizinischen Gesprächs zwischen Arzt und Patient ohne Notwendigkeit des Vorliegens einer Erkrankung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung den allgemeinen Bedarf für die per Sondervereinbarung zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Nordost und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Mecklenburg-Vorpommern geregelte Leistung eines ausführlichen sozialmedizinischen Gesprächs zwischen Ärztin bzw. Arzt und Patientin bzw. Patient auch ohne Notwendigkeit des Vorliegens einer Erkrankung (Ärzte-Zeitung, 26. Mai 2015) ein?