Bedarf an gesetzlicher Regelung der Informationsweitergabe im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung für eine bundesgesetzliche Regelung, mit der aus Anlass der Geburt eines Kindes die Kontaktdaten der Eltern zum Zweck der Informationsaufgabe nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz von der Meldebehörde an die für die Informationsaufgabe zuständige Stelle automatisch gegeben werden?