Bebauungsplanung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, das aufwändige Bebauungsplanverfahren für Freiflächen-Photovoltaik oder aufgeständerte Agri-Photovoltaik, die nach meiner Kenntnis derzeit nicht unter die Privilegierung des § 35 des Baugesetzbuchs (BauGB) für den Außenbereich fallen, im Zuge einer klimaneutralen und unabhängigen Energieversorgung zu erleichtern, und wann wäre mit einer Erleichterung für die Landwirte durch eine Gesetzesänderung bzw. entsprechende Privilegierung zu rechnen?