Beauftragung von Subunternehmen in der Paketzustellung durch die Deutsche Post AG und Auswirkungen auf die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestätigt die Bundesregierung als Anteilseignerin der Deutschen Post AG, dass die Deutsche Post DHL Group im Bereich der Paketzustellung die Offenbacher Trans Spedition als Subunternehmen beauftragt, die wiederum das Unternehmen Gap in Polen beauftragt und dieses Unternehmen auch wiederum die Aufträge an andere Betriebe weitergibt, und wie kann in solchen Subunternehmer-Konstruktionen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns garantiert werden?