Beauftragung einer privaten Rechtsanwaltskanzlei im Fall des Journalisten Billy Six
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass das Auswärtige Amt als Beklagte in der Verwaltungsstreitsache VG34K183/20 nach Aussage des Journalisten Billy Six aufgrund seiner Haft in Venezuela 2018/2019 nicht die eigenen Hausjuristen, sondern die externe private Rechtsanwaltskanzlei Redeker-Sellner-Dahs beauftragt hat, und wenn ja, warum, und wie hoch wären die verbleibenden zusätzlichen und nicht erstattungsfähigen Kosten für den Staatshaushalt im Falle des Obsiegens des Auswärtigen Amts?