Beauftragung des Wirtschaftsprüfungsunternehmens EY von der Commerzbank
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <br /> Kann nach Einschätzung der Bundesregierung (insbesondere der nachgelagerten Stellen wie der Abschlussprüferaufsichtsstelle und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) EY im Lichte des Wirecard-Bilanzbetrugs und dem daraus resultierenden Schaden für die Commerzbank AG weiter als dessen Abschlussprüfer für die aktuell laufenden bzw. für die zukünftigen Prüfungen fungieren?<br />