Beauftragung des Medizinischen Dienstes zur Qualitätsprüfungen in Krankenhäusern durch die Bundesländer gemäß KHVVG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Bundesländern steht nach Kenntnis des Bundesministeriums für Gesundheit die im § 275a Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelte Beauftragung des Medizinischen Dienstes über die Prüfung zu Qualitätskriterien, Strukturmerkmalen und Qualitätsanforderungen in Krankenhäusern noch aus, die laut gesetzlicher Regelung im Rahmen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) bis 30. September 2025 zu erfolgen hat, und in welchen Bundesländern darunter ist nach Kenntnis des Bundesministeriums für Gesundheit eine Beauftragung bis zum Ende dieser Frist nicht geplant?