Beauftragte für die Integration von Menschen mit Behinderung bei der Bundesagentur und den regionalen Agenturen für Arbeit sowie dortige Amtsbefugnis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wo (bitte aufgeschlüsselte Darstellung) bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. den regionalen Agenturen für Arbeit Beauftragte für die Integration von Menschen mit Behinderung den jeweiligen Geschäftsführungen, also übergeordnet, zugeordnet sind und diese bei einer auf Inklusion bedachten Arbeitsmarktpolitik unterstützen?