Bearbeitungszeiten für eingereichte Anträge im Bundesprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie möchte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sicherstellen, dass sich lange Bearbeitungszeiten für eingereichte Anträge im Bundesprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" durch die Bundesservicestelle, wie etwa im Falle des geplanten "Schutzhaus[es] für Frauen und Kinder" in Blaustein, vor dem Hintergrund der angekündigten Priorisierung von Vorhaben, die sich bis zum Programmende 2024 umsetzen lassen (www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/aktuelles/aktuelles-detailansicht?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=11&cHash=4285368d64c0a8049a60c40feb36d8be), nicht nachteilig auf die entsprechenden Antragsteller auswirken?