Bearbeitungszeit für Anträge zur Beihilfe von ehemaligen Soldaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit entsprechen Berichte der Wahrheit, nach denen es seit 2012 immer häufiger zu einer Verzögerung der Bearbeitung (und Auszahlung) von Anträgen zur Beihilfe für ehemalige Soldatinnen und Soldaten, z. B. zur lebensnotwendigen Unterstützung in Fällen von Versehrtheit oder chronischer Krankheit, gekommen ist, wobei die vom Bundesministerium der Verteidigung bisher eingehaltenen 15 Bearbeitungstage oft bis um das Doppelte überschritten wurden, und welche konkreten Pläne hat das Bundesministerium der Verteidigung, um die Bearbeitungszeiten wieder auf eine Zeitdauer von 15 Tagen zu begrenzen?