Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Feststellung der Staatsangehörigkeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lange dauert derzeit bzw. dauerte 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung der Staatsangehörigkeit (§ 30 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, Antrag F; bitte nach unter einem Jahr, ein bis zwei Jahre, zwei bis drei Jahre, drei bis vier Jahre, über vier Jahre aufschlüsseln), und aus welchen Gründen zieht sich die Bearbeitung dieser Anträge derart lange hin, wie ich den Eindruck gewonnen habe, obwohl sich die Antragsteller im postsowjetischen Raum in Anbetracht des Krieges in der Ukraine häufig in einer entweder lebensgefährdenden oder zumindest außerordentlich komplizierten Situation befinden?