Bearbeitungsdauer einer Anfrage eines anderen Mitgliedstaates in Bezug auf den Sozialstatus eines in Deutschland beheimateten Arbeitnehmers
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lange dauert in Deutschland durchschnittlich die Bearbeitung einer Anfrage einer Behörde eines anderen Mitgliedstaates über den Sozialstatus eines in Deutschland beheimateten Arbeitnehmers oder Arbeitnehmerin, und wie beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 (Koordinierung der Systeme sozialer Sicherheit) die Behördenkommunikation zwischen den Mitgliedstaaten betreffend ihres Sozialversicherungsstatus zu verbessern?<br />