Bearbeitung von Zulassungsanträgen für glyphosathaltige Pestizide
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen konnte die Bearbeitung der Zulassungsanträge für die glyphopsathaltigen Pestizide, deren Zulassung das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 6. Dezember 2019 um ein Jahr verlängert hat, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Fristen abgeschlossen werden bezogen auf die Fälle, in denen andere Ursachen als fehlende Unterlagen aus anderen beteiligten EU-Mitgliedstaaten vorlagen (www.bvl.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilunge n/04_pflanzenschutzmittel/2019/20/9_12_06_HI_Zulassung-glyphosathaltiger-Pflanzenschutzmittel.html; www.bvl.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/04_pflanzenschutzmittel/&2019/20/9_12_14_PI_Richtigstellung-Glyphosat-Ausstieg.html; bitte Gründe in Kategorien aufschlüsseln und den betroffenen Produkten zuordnen)?<br /> <br /> Traten im Falle der Zulassungsanträge für die glyphosathaltigen Pestizide, deren Zulassung das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 6. Dezember 2019 um ein Jahr aus formalen Gründen verlängert hat, seit der Antragstellung auf Wiederzulassung Verzögerungen im Zulassungsprozess auf, die vom Hersteller verursacht wurden, etwa durch zunächst unvollständige Unterlagen bzw. mangelhafte Erfüllung von Datenanforderungen oder nachträgliche Anpassungen bzw. Erweiterungen am Zulassungsantrag, und wenn ja, wie oft sind solche Verzögerungen aufgetreten?