Bearbeitung von Straftaten im "Ersten Angriff" durch die Bundespolizei und Weitergabe an originär zuständige Behörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 durch die Bundespolizei aufgrund fehlender Zuständigkeit i. S. v. § 12 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) lediglich im sogenannten "Ersten Angriff" bearbeitet und dann an die originär zuständige Behörde übersandt, und wie viele Straftaten wurden durch die Bundespolizei aufgrund von Amtshilfeersuchen anderer Polizei- bzw. Strafverfolgungsbehörden bearbeitet?