Bearbeitung von Passagierdaten durch die deutsche Passagierdatenstelle im Jahr 2021
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was kann die Bundesregierung nach Artikel 20 der Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten; Richtlinie (EU) 2016/681) über die Gesamtzahl der Personen mitteilen, deren Passagierdaten von der deutschen Passagierdatenstelle im Jahr 2021 erhoben, verarbeitet und ausgetauscht wurden, und bei wie vielen dieser Personen wurde eine weitere Überprüfung für notwendig erachtet (bitte wie in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 19/30613 beantworten)?