Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren durch das Bundesverwaltungsamt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie lang ist derzeit die Wartezeit von der Antragstellung bis zur Bearbeitung eines Einbürgerungsverfahrens durch das Bundesverwaltungsamt (bitte differenziert nach unterschiedlichen Verfahren auflisten wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/311, jedoch zusätzlich auch Verfahren zu Beibehaltungsgenehmigungen nach § 25 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) und § 29 Absatz 3 und 4 StAG gesondert berücksichtigen), und wie bewertet die Bundesregierung die diesbezügliche Entwicklung gegenüber dem Stand zum 1. November 2011 (vgl. ebd.) vor dem Hintergrund, dass etwa die Wartezeiten bei der Ermessenseinbürgerung nach § 14 StAG nach ihren Angaben "weiter reduziert werden" sollten (ebd.) und vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Neuregelung zu § 15 StAG (bitte ausführen)?<br /> <br /> Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit beim Bundesverwaltungsamt mit der Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren befasst (bitte auch Verfahren zur Beibehaltungsgenehmigung berücksichtigen und aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Rechtsgrundlagen auflisten), und sind Aufstockungen des Personals zur Beschleunigung der Bearbeitung beabsichtigt, etwa mit Blick auf die Neuregelung zu § 15 StAG und vor dem Hintergrund, dass sich die Wartezeit laut Auskunft eines mit Staatsangehörigkeitsfällen befassten Rechtsanwalts in einem von ihm begleiteten Beibehaltungsverfahren im letzten halben Jahr sogar noch verlängert hätte (bitte ausführen)?