Bearbeitung von Einbürgerungsverfahren durch das Bundesverwaltungsamt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen der bei dem Bundesverwaltungsamt von 2020 bis 2022 gestellten Anträge auf Einbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes, auf Einbürgerung nach § 13 bzw. § 14 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) und auf mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. August 2021 eingeführte Wiedergutmachungseinbürgerung nach § 15 StAG sowie auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 Absatz 2 StAG (vgl. dazu die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftlichen Fragen 45 und 46 auf Bundestagsdrucksache 20/3859) ist die Bearbeitung bislang abgeschlossen (bitte differenziert nach Gesamtzahl und davon abgeschlossenen Anträgen pro Jahr und jeweiliger Rechtsgrundlage unter Angabe des Bearbeitungsergebnisses auflisten), und wie lange war die durchschnittliche Bearbeitungszeit je Antrag in den einzelnen Fallgruppen von Beginn bis Abschluss der Bearbeitung gemäß Erfassung beim Bundesverwaltungsamt?