Bearbeitung von Ausfuhrgenehmigungsverfahren für Güter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei welchen Ausfuhrgenehmigungsverfahren für Güter (außer Rüstungsgütern) entscheidet im Regelfall nicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) und das Auswärtige Amt (etwa bei bestimmten Gütern, Zielländern), und gibt es eine interne Vorgabe für eine maximale Bearbeitungsdauer (bitte angeben)?<br /> <br /> Wie sind die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten (vom Eingang des ersten Antrags bis zur Zustellung der Entscheidungen an den Antragsteller) zur Ausfuhrgenehmigung von genehmigungspflichtigen Gütern (außer Rüstungsgütern) insgesamt sowie für Russland und die drei Länder mit den längsten Bearbeitungszeiten aktuell und vom Jahr 2014 (bitte unterscheiden nach den verschiedenen Güterlisten)?