Bearbeitung von Anträgen auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit von im Ausland lebenden Deutschen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele offene Anträge (noch nicht abschließend bearbeitet) auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (nach § 25 Absatz 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes) für Deutsche, die im Ausland leben, liegen dem Bundesverwaltungsamt derzeit vor, und wie lange ist derzeit die durchschnittliche Bearbeitungszeit für solche Anträge?