Bearbeitung noch nicht bewilligter Anträge im Graue-Flecken-Programm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Müssen, bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 154 des Abgeordneten Dr. Markus Reichel auf Bundestagsdrucksache 20/4434 die Antragsteller der 317 noch nicht bewilligten Anträge im Graue-Flecken-Programm ihre Anträge erneut stellen, und wenn ja, auf Basis der derzeit geltenden Förderrichtlinie oder auf Basis der künftigen Förderrichtlinie?