Bearbeitung eines Förderantrags des Vereins Frauen für Frauen e. V. für das Bundesprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie rechtfertigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass der am 8. Juni 2022 postalisch bei der Bundesservicestelle "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" eingegangene Förderantrag des Vereins Frauen für Frauen e. V. aus Ludwigsburg für das Bundesförderprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt" (Aktenzeichen BW-0036) nach meiner Kenntnis trotz mehrmaliger Rückfragen an das Bundesministerium (Parlamentarische Staatssekretärin Ekin Deligöz sowie das Referat KP – Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten) bis heute nicht abschließend bearbeitet wurde?