Bearbeitung der Petition zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
<div>Originaltext der Frage(n):</div> <div> </div> <div>Hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seit der Überweisung der Petition Pet 4-19-07-408-026797 durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Schritte im Sinne der Petition oder zumindest zum Schließen der Forschungslücken in den Anwendungsbereichen des § 2 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes unternommen, und wenn ja, welche?</div>