Beantragung von Visa durch syrische Flüchtlinge in deutschen Botschaften infolge der Aussetzung des Dublin-Verfahrens und Chancen einer Bewilligung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern können syrische Flüchtlinge infolge der Aussetzung des Dublin-Verfahrens problemlos ein Visum bei den deutschen Botschaften z. B. in Ankara, Belgrad, Thessaloniki, Skopje und Budapest beantragen? <br /> <br /> Wie stehen die Chancen, dass ein solches, infolge der Aussetzung des Dublin-Verfahrens, beantragtes Visum auch bewilligt wird?