Beantragung von Personaldokumenten subsidiär schutzberechtigter Syrer in der syrischen Botschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele in Deutschland lebende subsidiäre schutzbedürftige Syrerinnen und Syrer haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit Verschärfung der Richtlinien des BMI im Jahr 2016 in der syrischen Botschaft in Berlin persönlich vorsprechen und Personaldokumente beantragen müssen, ohne die sie keinen Aufenthaltstitel erhalten hätten?<br /> <br /> Wie viele Ausländerbehörden haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, auf individuellen Antrag davon Ausnahmen erteilt und den Antragstellenden Ersatzdokumente erstellt (bitte nach Anzahl und Bundesland auflisten)?