Beantragung und Genehmigung des Aufenthaltes von Einheiten der Deutschen Marine in fremden Hoheitsgewässern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schritte sehen die von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/32526 in Bezug genommenen "einschlägigen und international abgestimmten Verfahren zur Beantragung und Genehmigung des Aufenthaltes von Einheiten der Deutschen Marine in fremden Hoheitsgewässern" im Einzelnen vor, und wie wird bei der Festlegung, welche Staaten zu konsultieren sind, verfahren, wenn es um Territorien bzw. Hoheitsgewässer geht, auf die mehrere Staaten Anspruch erheben?