Beantragung der Leistungen für das Schulbedarfspaket
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen einiger Arbeitsgemeinschaften, die Leistungen im Rahmen des Schulbedarfspaketes hätten von den Anspruchsberechtigten extra bzw. vor dem 1. August 2009 beantragt werden müssen, ansonsten würden die Anspruchsberechtigten die Leistung nicht erhalten?</span>