Beantragung der Bundeswaldprämie durch sog. Rechtlergemeinschaften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Auskunft kann die Bundesregierung darüber erteilen, inwieweit sogenannte "Rechtlergemeinschaften" – das sind nicht formelle Zusammenschlüsse von Einzelpersonen ("Rechtler") mit dem Zweck der gemeinsamen Waldbewirtschaftung ohne Satzung und ohne Eintragung als Verein – die Bundeswaldprämie beantragen können, auch wenn besagte Gemeinschaften weder juristische noch natürliche Personen sind?