Beabsichtigte Zielsetzung der Umweltprämie sowie Vereinbarkeit mit § 1 Absatz 2 SGB II
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung den Zweck der „Umweltprämie“ darin, die Verschrottung alter und den Absatz neuer Personenkraftwagen zu fördern und dadurch einen Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage zu leisten, und wenn ja, dient damit die staatliche „Umweltprämie“ zweifelsfrei einem anderen Zweck als Unterhalt oder Eingliederung im Sinne des § 1 Absatz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch?