Bauvorhaben der Bundeswehr im Vogelschutzgebiet der Colbitz-Letzlinger Heide
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> War dem BMVg zum Zeitpunkt des Erlasses vom 27. April 2012, mit dem eine Ausnahme für das Bauvorhaben Schnöggersburg und die Nutzung des "urbanen Ballungsraums" in der Colbitz-Letzlinger Heide gebilligt und Kohärenzmaßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Europäischen Netzes Natura 2000 veranlasst wurden, bekannt, dass es sich bei der Colbitz-Letzlinger Heide derzeit um ein faktisches Vogelschutzgebiet handelt, und wenn nein, teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass unter Berücksichtigung dieses Faktes eine Zulassung des Projektes mit Bezugnahme auf § 34 Absatz 3 und 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) nicht möglich ist?