Bauvorhaben der Bundeswehr im Naturschutzgebiet der Colbitz-Letzlinger Heide
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen (zum Beispiel umfassende Offenlegung aller militärischen Planungen in der Region) zieht die Bundesregierung angesichts massiver planungsrechtlicher Probleme, die sich aus der kumulativen Belastung des europäischen Schutzgebietes Flora-Fauna-Habitat und des Vogelschutzgebietes "Colbitz-Letzlinger Heide" durch den Ausbau der A 14 (Nordverlängerung) in Kombination mit dem militärischen Übungsbetrieb in der Altmark, inklusive Tiefflugübungen, und dem Ausbau der Übungsstadt "Schnöggersburg" ergeben, insbesondere vor dem Hintergrund, dass einerseits die Europäische Kommission Bedenken bezüglich der Nichtanwendung der EU-Vogelschutzrichtlinien bei der Genehmigung der Militärstadt angemeldet hat und hier mit einem EU-Verfahren gerechnet werden muss und nun zudem das Bundesverwaltungsgericht Leipzig klarstellte, dass beim Genehmigungsverfahren der A 14 die zusätzliche Belastung der Region durch den militärischen Übungsbetrieb offengelegt und berücksichtigt werden müsse, und erwägt die Bundesregierung oder nach ihrer Kenntnis der künftige Betreiber Rheinmetall AG angesichts dieser rechtlichen Lage einen Ausstieg aus dem Projekt "Schnöggersburg"?