Bauschäden an den Fährlandeanlagen in Brunsbüttel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Sanierungsplan gibt es für die baulichen Schäden an den Fährlandeanlagen in Brunsbüttel, und wie ist der zeitliche Ablauf der notwendigen Arbeiten vorgesehen, nachdem die Fährlandeanlagen im November 2020 auf 30 Tonnen Gebrauchslast heruntergestuft werden mussten?<br /> <br /> Ab wann war der Sachverhalt der baulichen Schäden an den Fährlandeanlagen des Wasserstraßenund Schifffahrtsamtes (WSA) Brunsbüttel der Bundesregierung oder den Bundesbehörden bekannt, über den die kommunalen Stellen in der Stadt Brunsbüttel laut Aussage des Bürgermeisters erst durch ein Schreiben des Wasser- und Schifffahrtsamtes Brunsbüttel vom 23. November 2020 informiert worden sind, das an die drei Landkreise Dithmarschen, Steinburg, RendsburgEckernförde und an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr gegangen und den betroffenen Städten und Gemeinden zur Kenntnis gegeben worden ist?