Baureife Bundesimmobilien im Wahlkreis Heidelberg-Bergstraße
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche der im Eigentum des Bundes und von Bundesbehörden befindlichen unbebauten Flächen und Grundstücke im Wahlkreis Heidelberg-Bergstraße (WK 274) gelten nach § 5 Absatz 4 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) als baureif (nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar)?