Bauplanungsrechtliche Regelungen für Unterkünfte für Betroffene von Hochwasserkatastrophen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass Unterkünfte für obdachlose deutsche Opfer von Flutkatastrophen (gemäß Baugesetzbuch und Energieeinsparverordnung) den Unterkünften Asylsuchenden gesetzlich gleichgestellt werden sollten, und wenn nein, welche Gründe rechtfertigen nach Auffassung der Bundesregierung die zeitweilige Möglichkeit der Unterbringung von Geflüchteten aus dem Ausland in baulichen Einrichtungen im Außenbereich gegenüber vor dem Hochwasser geflüchteten Deutschen (s. Bundestagsdrucksache 19/7717 und 19/9571)?