Baufällige Brücken im Saarland und daraus resultierende Verspätungen durch abbremsende Züge
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Bei welchen Brücken, die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1806 genannt werden, müssen nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des baulichen Zustandes die Züge abbremsen, und welche addierten Verspätungen ergeben sich damit innerhalb des Saarlandes für die jeweiligen Strecken? </p> <p>Bis wann müssen nach Kenntnis der Bundesregierung die Brücken der Kategorie 4 aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1806 spätestens ersetzt werden, und welche Kosten fallen hier nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich an? </p>