Bau eines Rückführungsgebäudes der Bundespolizei im Rahmen des geplanten "Einreise- und Ausreisezentrums“ am Flughafen BER
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie ist es zu erklären, dass der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Mahmut Özdemir auf meine Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 20/6668 mit Schreiben vom 25. Mai 2023 bestätigte, dass der Bund auch weiterhin beabsichtige, die "erforderlichen Unterbringungsbedarfe für Rückführungsaufgaben" in einem gemeinsamen Behördenzentrum mit dem Land Brandenburg zu decken (https://cms.clarabuenger.de/uploads/Nachbeantwortung_BER_Geschwaerzt_0a207b518f.pdf), wohingegen die brandenburgische Landesregierung am 17. Mai 2023 in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Tina Fischer erklärte, das geplante Behördenzentrum werde nach "gegenwärtigem Planungsstand kein Rückführungsgebäude der Bundespolizei enthalten" (vgl. Drucksache 7/7748 des Landtags Brandenburg, www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_7700/7748.pdf), was sich nach meinem Verständnis widerspricht, und in welcher Weise will der Bund "Unterbringungsbedarfe für Rückführungsaufgaben" in dem geplanten Behördenzentrum decken, wenn dieses kein "Rückführungsgebäude" enthalten soll?