Bau einer provisorischen Brücke während des Ausbaus bzw. der Sanierung der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern prüft das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Planung des Ausbaus bzw. der Sanierung der Adenauerbrücke zwischen Ulm und Neu-Ulm (B 10/ B 28) eine provisorische Brücke für Radfahrerinnen und Radfahrer und Fußgängerinnen und Fußgänger, um den bisherigen, während der Bauphase gesperrten Steg zu ersetzen sowie um aufwändige Umwege zu vermeiden, und wie hoch werden die Kosten einer solchen Behelfsbrücke geschätzt?