Bau der "Wendlinger Kurve" in zweigleisiger Weise
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass in der von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Deutschland-Takt-Studie der Bau der sog. "Wendlinger Kurve" in zwei- statt nur in eingleisiger Weise empfohlen wird und die Bewertung dieser Maßnahme für den Bundesverkehrswegeplan noch nicht abgeschlossen wurde, der Bau der "Wendlinger Kurve" in eingleisiger Ausführung aber noch im Dezember 2015 von der Deutschen Bahn AG (DB AG) vergeben wurde (vgl. Nürtinger Zeitung vom 23. Dezember 2015), und wie würde sich eine nachträgliche Planänderung auf zwei Gleise nach Einschätzung der Bundesregierung zeit- und kostenmäßig auswirken?