Bau der Ortsumgehungsstraße B 38a in Mörlenbach
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird der – trotz Klagen mögliche – Sofortvollzug beim Bau der Ortsumgehungsstraße B38a nicht angewandt, und wie beurteilt die Bundesregierung die davon unabhängigen Maßnahmen für die Verkehrsentlastung wie zum Beispiel Kreisverkehre an den Abzweigungen nach Bettenbach, nach Bonsweiher und nach Weiher auf der B38 in Mörlenbach?