Basiszinssatz-Bezugsgrößen-Verordnung (BazBV) (G-SIG: 14021095)
Als Bezugsgröße für den Basiszinssatz nach dem DÜG wird der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB (LRG-Satz) bestimmt
Als Bezugsgröße für den Basiszinssatz nach dem DÜG wird der Zinssatz für längerfristige Refinanzierungsgeschäfte der EZB (LRG-Satz) bestimmt