Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der Anteil der Agenturen für Arbeit, der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesministerien sowie der Bundesbehörden (einschließlich der Bundeskörperschaften des öffentlichen Rechts), bei denen jeweils folgende Merkmale der Barrierefreiheit für blinde und sehbehinderte Menschen erfüllt sind: Blindenleitsysteme in den Gebäuden, Testpläne in den Gebäuden, Mitnahmemöglichkeit für Blindenhunde, barrierefreie Homepage, verfügbare barrierefreie Unterlagen (beispielsweise geeignete Antragsformulare, die ohne fremde Hilfe ausgefüllt werden können), Möglichkeit der barrierefreien Kommunikation (beispielsweise in Blindenschrift und per E-Mail)?