Barrierefreiheit in den Liegenschaften des Bundesgesundheitsministeriums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern sind die Dienstgebäude des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) barrierefrei hinsichtlich der Aufzüge, Arbeits-, Kantinen-, Pausen- und Erste-Hilfe-Räume, Toilettenanlagen, des elektrischen Öffnens von Türen, der barrierefreien Ausgabetheke und Informationsvermittlung in Brailleschrift, und was unternimmt das BMG zur Beseitigung der ggf. noch vorhandenen Barrieren in seinen Dienstgebäuden für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Rollator-Nutzerinnen und ‑Nutzer, blinde, seh- und hörbehinderte Menschen oder Menschen mit kognitiven Einschränkungen?