Barrierefreiheit auf Fernbuslinien
Zulassung von Omnibussen mit der vom PBefG (§ 42b) seit 2016 geforderten technischen Ausstattung (Stellplätze für Rollstuhlfahrer), Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben von allen Fernbussen ab 2020, Kontrollmaßnahmen, Vorgehen bei Verstoß gegen die Auflage, bisherige Verstöße, Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, finanzielle Belastung der Unternehmen für Nachrüstung, Unterstützungsmöglichkeiten, technische Anforderungen für die Garantie von Barrierefreiheit an Haltestellen, geplante gesetzliche Vorgaben, Existenz von EU-Programmen zur Barrierefreiheit in Fernbussen und an Haltestellen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)