Barrierefreies Bauen im Baugesetzbuch verbindlich regeln
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Baugesetzbuch, Aufnahme des Grundrechts auf Barrierefreiheit und Teilhabe in das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts", Berücksichtigung der Belange älterer und beeinträchtigter Menschen in der Baunutzungsverordnung, bei der Bauleitplanung und den Genehmigungsverfahren von Bau- und Infrastrukturvorhaben; Förderprogramme für den barrierefreien Neubau sowie den Umbau des Gebäudebestandes