Bagatellgrenze für "Erneuerbare-Energie-Anlagen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die von der Europäischen Union im Entwurf ihrer Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien vorgesehene Bagatellgrenze von 500 kW für "erneuerbare Anlagen" angesichts der Tatsache, dass sie "insbesondere" diese Regelung "begrüßt" (so laut Bericht der Bundesregierung über den Stand des Verfahrens im Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter, vom 13. März 2014 an mich), übernehmen, und wenn nicht, welche wissenschaftlichen Gutachten führt sie zur Belegung einer niedrigeren Bagatellgrenze (im Arbeitsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014, § 35 – Einspeisevergütung für kleine Anlagen – wird für diese 100 kW ab 1. Januar 2017 vorgegeben) an?