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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-59770

Bagatellgrenze für "Erneuerbare-Energie-Anlagen"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die von der Europäischen Union im Entwurf ihrer Umwelt- und Energiebeihilferichtlinien vorgesehene Bagatellgrenze von 500 kW für &quot;erneuerbare Anlagen&quot; angesichts der Tatsache, dass sie &quot;insbesondere&quot; diese Regelung &quot;begrüßt&quot; (so laut Bericht der Bundesregierung über den Stand des Verfahrens im Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Rita Schwarzelühr-Sutter, vom 13. März 2014 an mich), übernehmen, und wenn nicht, welche wissenschaftlichen Gutachten führt sie zur Belegung einer niedrigeren Bagatellgrenze (im Arbeitsentwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014, § 35 &ndash; Einspeisevergütung für kleine Anlagen &ndash; wird für diese 100 kW ab 1. Januar 2017 vorgegeben) an?