BAföG an die Lebenswirklichkeit anpassen - Keine weiteren Nullrunden für die Studierenden
Bemessung der Bedarfssätze am tatsächlichen Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung, Anhebung der Sätze und Freibeträge vom Einkommen um mind. 10 Prozent sowie Anpassung an die Preis- und Einkommensentwicklung, Gewährung der Ausbildungsförderung wieder als rückzahlungsfreien Vollzuschuss, Anpassung der Wohnkostenpauschalen an Mietpreise, BAföG-Leistungen spätestens nach drei Monaten auch für Personen mit Duldung oder Aufenthaltserlaubnis, Vorlage eines BAföG-Berichts 2016